Mit 01. August 2016 wurde durch den Nationalrat die Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegsetzes beschlossen.
Die Änderungen betreffen die Berufsbezeichnungen, das Berufsbild und den Kompetenzbereich. Die Berufe der Pflegeassistenz (bisher PflegehelferIn) und der Pflegefachassistenz werden neu geschaffen.
Nachstehend findest du einen Überblick über die Berufsbilder für den Betreuungs- und Pflegebereich:
Weitere Informationen zu den Berufsbildern sowie Ausbildungsmöglichkeiten findest du u.a. auf www.sinnstifter.at
Gesundheits- & KrankenpflegerInnen sind eigenverantwortlich und selbständig für die Pflege der Menschen mit Betreuungsbedarf zuständig und führen von ÄrztInnen übertragene Tätigkeiten durch.
Als HeimhelferIn bist du ein wichtiges Bindeglied zwischen Menschen mit Betreuungsbedarf, deren sozialem Umfeld und allen anderen Bezugspersonen.
Das Berufsbild der Fach-SozialbetreuerIn Altenarbeit beinhaltet einen pflegerischen (Pflegeassistenz) und sozialbetreuerischen Teil. Fach-SozialbetreuerInnen Altenarbeit sind einerseits für die Körperpflege und Mobilisation, andererseits für die Förderung eines eigenständigen und selbstbestimmten Lebens der betreuungsbedürftigen Personen verantwortlich.
Als PflegeassistentIn führst du die Pflege-Anweisungen des gehobenen Dienstes aus, beobachtest und überwachst den Gesundheitszustand der Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf, informierst über Veränderungen.
 
Als PflegefachassistentIn kümmerst du dich eigenverantwortlich aber unter Anordnung des gehobenen Dienstes um die Pflege der Menschen mit Betreuungsbedarf.
Aktuell ausgeschriebene Stellen sind in der Jobbörse zu finden!